Neue Corona-Testverordnung
Zum 30.06.2022 tritt die neue Corona-Testverordnung in Kraft. Diese regelt die Bedingungen, zu denen Corona-Schnelltests durchgeführt werden sollen.
Zum 30.06. entfällt die generelle Möglichkeit zum Testen. Für einige berechtigte Kunden gibt es weiterhin kostenlose Tests oder es fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von derzeit 3,00€ an. Wenn Sie sich z.B. nach einer Coronainfektion freitesten lassen wollen, ist der Bürgertest für Sie weiterhin kostenfrei.
Die Informationen dazu finden Sie in der Veröffentlichung der Verordnung unter §4a im Bundesanzeiger.
30.06.2022
Aktuelles
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Wir bieten den Impfnachweis im Checkkartenformat regioIMMUN an. Damit können Sie bequem Ihren COVID-Impfstatus nachweisen.
Die Corona-Testverordnung ist ausgelaufen. Unser kostenpflichtiges Testangebot bleibt weiterhin bestehen. Bitte melden Sie sich in der Apotheke.